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Pässe und Ausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

01.12.2017 - Artikel

Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des Passbewerbers in der Passstelle der Botschaft gestellt werden. Minderjährige Passbewerber stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des / der Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines Sorgeberechtigten ist dessen eigenhändig unterschriebene, schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorzulegen. Die Unterschrift ist durch eine deutsche Stelle öffentlich zu beglaubigen.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Schreiben Sie bitte an visa@dhak.diplo.de

Zur Antragstellung bringen Sie bitte Ihren vollständig und leserlich ausgefüllten Passantrag und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit. Das Antragsformular und wichtige Informationen zu biometrischen Lichtbildern finden Sie hierunter. Es wird darum gebeten, das Passbild nicht an einer anderen Unterlage zu befestigen.

Außerdem legen Sie bitte die folgenden Unterlagen zweifach (im Original oder in beglaubigter Kopie und zusätzlich einmal in einfacher Kopie) vor:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde, bei Geburt in Bangladesch auf dem Format 3-A der hiesigen Behörden
  • Ihren Aufenthaltstitel / Visum für die Volksrepublik Bangladesch, sofern Sie nicht auch die bangladeschische Staatsangehörigkeit inne haben
  • ggf. bisheriger deutscher, und sofern vorhanden auch ausländischer, Pass oder Personalausweis
  • ggf. Abmeldebescheinigung Ihres letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik
  • ggf. Auszug aus dem Familienbuch / Heiratsurkunde (falls verheiratet)
  • ggf. Scheidungsurteil oder –urkunde bzw. Sterbeurkunde hinsichtlich einer früheren Ehe
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde (falls nicht Deutsche(r) durch Geburt oder Adoption)
  • ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit
  • ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde

    Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

    Minderjährige, ledige Passbewerber legen bitte zusätzlich vor:

  • aktueller Reisepass / Personalausweis der Mutter und des Vaters (und, falls abweichend, auch der / des Sorgeberechtigten)
  • ggf. Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung (falls Eltern bei Geburt nicht verheiratet waren)
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern (falls nicht Deutsche(r) durch Geburt)
  • ggf. Nachweis über die Sorgerechtssituation

Alle bangladeschischen Urkunden bedürfen einer Urkundenüberprüfung durch die Deutsche Botschaft in Dhaka. Das Verfahren dauert mindestens zwei Monate. Es werden hierfür Auslagen in Höhe von 24.000 BDT fällig, die bei Antragstellung zu entrichten sind.

Die Gebühr für die Bearbeitung des Passantrages ist bei Antragstellung in Landeswährung zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle der Botschaft zu entrichten. Die Pass-Gebühr in BDT ist nach Einreichung des Antrages umgehend am Schalter der Botschaft einzuzahlen.

Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (10 Jahre gültig, 32 Seiten)

81,00 €

Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (10 Jahre gültig, 48 Seiten)

103,00 €

Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (6 Jahre gültig, 32 Seiten)

58,50 €

Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (6 Jahre gültig, 48 Seiten)

80,50 €

Falls der Antragsteller einen melderechtlichen Wohnsitz in Deutschland führt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Bangladesch hat, so fällt überdies ein Unzuständigkeitszuschlag i.H.v. 60,00 € für 10-jährige bzw. 37,50 € für 6-jährige Reisepässe an.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und die Gebühr entrichtet wurde.

Die Bearbeitungsdauer für Reisepässe beträgt etwa vier bis sechs Wochen. Bei Eilbedürftigkeit kann alternativ ein bis zu einem Jahr gültiger, vorläufiger Reisepass beantragt werden (Gebühr: 39,00 € + ggf. Unzuständigkeitszuschlag i.H.v. 26,00 €).

Nach Eintreffen des Passes werden Sie hierüber telefonisch unterrichtet. Eine Abholung kann sonntags bis donnerstags zwischen 13:30 Uhr und 15:00 Uhr erfolgen. Sollten Sie nicht selbst erscheinen können, wird um Bevollmächtigung in Schriftform gebeten. Zur Abholung ist zwingend der vorherige Reisepass mitzubringen.

Hierunter finden Sie das aktuelle Merkblatt und Antragsformulare. Es ist unbedingt erforderlich, das Merkblatt eingehend zu lesen, um eine Verzögerung bei der Beantragung Ihres Reisepasses vermeiden zu können.

Sollten Sie Ihren Wohnort auf eine Gemeinde in Bangladesch umschreiben lassen wollen, so besuchen Sie bitte die Passstelle während Ihrer Öffnungszeiten (s. Merkblatt zur Passbeantragung) und führen Sie ein ausgefülltes Passantragsformular (Option: Änderung eines Passes), die Abmeldebescheinigung Ihres letzten Wohnortes in Deutschland sowie Ihren aktuellen, bangladeschischen Aufenthaltstitel mit sich. Die Wohnortänderung erfolgt gebührenfrei.

Eine Beantragung oder Änderung von Personalausweisen ist derzeit an der Botschaft Dhaka nicht möglich. Zuständige Personalausweisbehörde für in Bangladesch lebende Deutsche ist die Deutsche Botschaft in Bangkok.

Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft jederzeit gern zur Verfügung.

Aktuelles Merkblatt und Antragsformulare

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