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Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

01.12.2017 - Artikel


Beziehen deutscher Rente

In Rentenangelegenheiten kann die Deutsche Botschaft Dhaka nur Rat und allgemeine Auskünfte erteilen. Renten- und andere Anträge auf Sozialleistungen können durch die Botschaft entgegengenommen und weitergeleitet werden. Einen guten Überblick über die Rentenversicherung bietet die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/ausland_node.html).


Internationale Sozialversicherung

Die deutschen Gesetze über die Sozialversicherung sehen vor, dass ihre Leistungen nur innerhalb Deutschlands erbracht werden.

International gibt es jedoch immer mehr Verflechtungen. Millionen von Menschen arbeiten in einem fremden Land oder besuchen es als Touristen. Deshalb ist es notwendig, dass soziale Leistungen auch über die Grenzen hinweg erbracht bzw. in einem anderen Land möglich werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die soziale Sicherung auf https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/soziale-sicherung.html.


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