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Verwendung von bangladeschischen Urkunden in Deutschland

02.05.2018 - Artikel

Die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Bangladesch sind bis auf weiteres nicht gegeben. Daher wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes eingestellt.

Es besteht die Möglichkeit einer Überprüfung von Urkunden auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit, falls dies eine Behörde in Deutschland für notwendig erachtet. Die Inlandsbehörde kann in diesen Fällen ein Amtshilfeersuchen an die Botschaft richten. Dazu muss sie die ausländische Urkunde im Original beifügen, ein konkretes Prüfungsanliegen und ggf. rechtliche Fragen im Einzelfall formulieren oder um Globalüberprüfung ersuchen und sich im Verhältnis zur Botschaft zur Übernahme der dabei entstehenden Auslagen bereit erklären. Die Auslagen sind vom Urkundeninhaber an die Inlandsbehörde zu entrichten. Die Botschaft kann die gewünschten Überprüfungen im Regelfall nicht mit eigenem Personal durchführen, sondern muss sich dabei auf die Erkundigungen von Vertrauensanwälten und sonstigen Vertrauenspersonen stützen. Die Ergebnisse werden in Form einer Stellungnahme der Botschaft an die ersuchende Behörde weitergeleitet. Die abschließende Bewertung erfolgt durch die anfragende Behörde.

Zur Bearbeitung der Überprüfungsersuchen wird in der Regel das Folgende benötigt:

In allen Fällen:

Um die Bearbeitung zu vereinfachen, sollen den Unterlagen detaillierte Wegskizzen zur Heimatadresse („permanent address“), zur derzeitigen Anschrift („present address“), Telefonnummer sowie Fotos der Urkundeninhaber beigefügt werden. Aus der Wegskizze sollen der Name (ggf. auch Spitzname) und die Adresse des Betroffenen deutlich vermerkt sein.

1. Bei beabsichtigter Eheschließung in Deutschland

  • Geburtsurkunde des / der Verlobten auf Vordruck 3-A der zuständigen bangladeschischen Stelle
  • Ledigkeitsbescheinigung bzw. Familienstandsbescheinigung des / der Verlobten, ausgestellt durch die Gebietskörperschaftsverwaltung an seiner derzeitigen oder seiner Heimatadresse
  • Bei Vorehe/n: Heirats- und Scheidungsurkunde bzw. Sterbeurkunde
  • Bei Scheidung einer muslimischen Vorehe in Bangladesch: Erste Scheidungsnotiz sowie Eingangsbestätigung der lokalen Gebietskörperschaftsverwaltung


    2. Bei nachträglicher Beurkundung einer Geburt / Sonstiges

  • Bei nachträglicher Beurkundung eines Sterbefalls: Sterbeurkunde auf Vordruck 3-A der zuständigen bangladeschischen Stelle
  • Bei nachträglicher Beurkundung einer Geburt: Geburtsurkunde auf Vordruck 3-A des Kindes sowie Heiratsurkunde der Eltern, wenn eine Ehe besteht.
  • Bei nachträglicher Beurkundung einer Ehe:
  • Bei Vorehe/n aller Konfessionen: Heirats- und Scheidungsurkunde bzw. Sterbeurkunde
  • Bei Scheidung einer muslimischen Ehe in Bangladesch: Erste Scheidungsnotiz sowie Eingangsbestätigung der lokalen Gebietskörperschaftsverwaltung
  • Wenn beide Ehegatten Christen sind: Heiratsurkunde des Priesters, der die Eheschließung vorgenommen hat bzw. der Kirche, in der die Ehe geschlossen wurde sowie Eheurkunde des christlichen Standesbeamten
  • Wenn beide Ehegatten Muslime sind:
  • Nikah Nama: bengalisprachiges Original mit Adressangabe des Büros des eheschließenden Geistlichen („Kazi“)
  • Nikah Nama: englischsprachiges Original (keine Übersetzung)
  • Wenn beide Ehegatten Hindus sind: Bescheinigung des Hindu-Tempels bzw. des Hindu-Geistlichen über die nach den entsprechenden Riten erfolgte Heirat sowie Eheurkunde des hinduistischen Standesbeamten
  • Für Religionslose / gemischte Ehen zwischen Hindus, Jains, Sikhisten und Buddhisten: Eheurkunde des Sonderstandesbeamten („Special Registrar“)

    Die Bearbeitungszeit für die Überprüfung beträgt nach bisherigen Erfahrungen ca. 10 bis 12 Wochen. Die Botschaft wird den Eingang des Amtshilfeersuchens bestätigen und - für den Fall, dass sich aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhter Zeitbedarf abzeichnet – einen entsprechenden Zwischenbescheid erteilen. Wegen des hohen Geschäftsanfalls bittet die Botschaft, von zusätzlichen Sachstandsanfragen abzusehen.

    Für die Überprüfung wurde eine Fallpauschale von 24.000,- Taka (umgerechnet derzeit ca. 260,- EURO) vereinbart, gelegentlich entstehen jedoch auch höhere Kosten. Auch für Nachüberprüfungen ist die volle Kostenpauschale zu entrichten.


    Hausanschrift: Postanschrift:

    Embassy of the Federal Republic of Germany Embassy of the Federal Republic of Germany

    11 Madani Avenue POB 6126

    Baridhara Diplomatic Enclave Dhaka 1212

    Dhaka 1212 Bangladesh

    Bangladesh

    Tel.: 00 880 2 5566 8650 Kurieranschrift:

    Fax: 00 880 2 5566 8690 Auswärtiges Amt, für Botschaft Dhaka

    Email: visa@dhak.diplo.de Kurstr. 36

    Webseite: www.dhaka.diplo.de 10117 Berlin

    Hinweis: Die inländischen Behörden können zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen an die Botschaft den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amtes mitbenutzen. Privatpersonen steht der amtliche Kurierweg nicht zur Verfügung.

    Rückfragen:

    Die Botschaft ist per E-Mail für Sie erreichbar, bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen ab. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft dem islamischen Wochenende folgt und daher an Freitagen und Samstagen geschlossen ist.

    Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

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