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Lockerung der Einreisebeschränkungen nach Deutschland für geimpfte Personen ab 25.06.2021

Schengen Visum

Schengen Visum, © colourbox

22.06.2021 - Artikel

Ab dem 25.06.2021 werden Einreisen für vollständig mit durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Personen aus Bangladesch nach Deutschland möglich sein. Vollständig geimpfte Personen können dann auch zu Besuchs- und touristischen Zwecken wieder nach Deutschland einreisen.

Ausgenommen sind jedoch Einreisen aus Ländern, die als Virusvariantengebiete eingestuft sind. Aus diesen besteht auch weiterhin ein Beförderungsverbot nach Deutschland.

Einreisen können nur solche Personen, die mit einem der auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) (https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19) aufgeführten Impfstoffe geimpft sind, wenn seit Erhalt der letzten erforderlichen Einzelimpfung/Impfdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Derzeit gilt dies nur für durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zugelassene Impfstoffe. Eine Ausweitung auch auf andere Impfstoffe mit vergleichbarem Schutzstandard ist vorgesehen, sobald die dafür erforderlichen Prüfungen abgeschlossen sind.

Für die Einreise ist ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein vergleichbarer Impfnachweis in digitaler oder verkörperter Form (Papierform) in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorzulegen. Daraus müssen stets hervorgehen:

  1. die personenbezogenen Daten des Geimpften (mindestens Name, Vorname und Geburtsdatum)
  2. Datum der Schutzimpfung, Anzahl der Schutzimpfungen,
  3. Bezeichnung des Impfstoffes,
  4. Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde,
  5. Merkmale, die auf die für die Durchführung der Schutzimpfung oder die Ausstellung des Zertifikats verantwortliche Person oder Institution schließen lassen, zum Beispiel ein offizielles Symbol oder der Name des Ausstellers.

Bei einer genesenen Person kann die Impfung aus nur einer verabreichten Impfstoffdosis bestehen. Zum Nachweis eines vollständigen Impfstatus von Genesenen muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass vor der Impfung eine Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlag. Als Nachweis dieser Erkrankung muss ein positiver PCR-Test vorgelegt werden. Der Genesenennachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache digital oder in verkörperter Form (Papierform) vorliegen.

Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch nicht geimpft sind, können mit einem Testnachweis (PCR-Test oder Antigentest) in Begleitung mindestens eines vollständig geimpften Elternteils einreisen. Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen dabei keinen Testnachweis.

Weitere Informationen sind unter folgendem Link erhältlich: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html

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