Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Legalisation und Urkundenüberprüfungen

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung © Photothek.de

26.04.2026 - Artikel

Wie kann die Echtheit von bangladeschischen Urkunden festgestellt werden?

Die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Bangladesch sind bis auf Weiteres nicht gegeben. Daher wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes eingestellt.

Bangladeschische Urkunden können nur im Rahmen einer Urkundenüberprüfung oder einer alternativen Glaubhaftmachung überprüft werden.

Auf den unserer Behörde vorgelegten Unterlagen ist ein Stempel der deutschen Botschaft Dhaka angebracht. Wie können wir das Ergebnis in Erfahrung bringen?

Urkunden, auf denen ein Stempel der deutschen Botschaft angebracht sind, wurden bereits durch uns überprüft (entweder durch Urkundenüberprüfung oder alternative Glaubhaftmachung). Sie können uns über unser Kontaktformular kontaktieren und dabei das im Stempel enthaltene Aktenzeichen angeben. Wir teilen Ihnen, dann das Ergebnis mit.

Bei Urkunden, die im Visumverfahren vorgelegt wurden (Aktenzeichen FZ XXXX) können Sie davon ausgehen, dass die Urkunden durch uns als echt und bspw. die Ehe als bestätigt angesehen wurden, da wir ansonsten kein Visum erteilt hätten.

Muss immer ein Urkundenüberprüfungsverfahren durchgeführt werden?

Nach deutschem Recht ist für die Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts darüber, ob eine ausländische Urkunde echt ist oder nicht, die Durchführung eines Urkundenprüfungsverfahrens nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Vielmehr entscheidet die jeweilige Behörde darüber in Ausübung des ihr in dem von ihr geführten Verwaltungsverfahren zustehenden eigenen Ermessens (§ 26 VwVfG, § 438 Abs. 1 ZPO).

Die deutsche Botschaft Dhaka verwendet zur Feststellung der Echtheit hauptsächlich die alternative Glaubhaftmachung, siehe auch Schreiben des BMI an die Länderinnenministerien und -senatsverwaltungen vom 28.04.2023.

Nur in Einzelfällen werden in Verfahren der Botschaft Urkundenüberprüfungen durchgeführt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Urkundenüberprüfungsverfahren und der alternativen Glaubhaftmachung?

In beiden Verfahren werden die Urkunden auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit überprüft.

Eine Urkundenüberprüfung wird durch eine Vertrauensperson der Botschaft durchgeführt. Hierbei geht die Vertrauensperson der Botschaft and die (ehemaligen) Wohnorte der Antragstellenden, an den Ort der Eheschließung und zu den Behörden, die die Urkunden ausgestellt haben.

Die Botschaft erstellt im Anschluss eine Stellungnahme.

Für die Urkundenüberprüfung fallen Kosten an.

Bei der alternativen Glaubhaftmachung werden die Unterlagen durch die entscheidende Behörde / die deutsche Botschaft selbst geprüft. Das heißt die Dokumente werden verglichen und zusammen mit Fotos und Erklärungen der Antragstellenden wird geschaut, ob im Gesamtzusammenhang Zweifel an den Dokumenten und Aussagen entstehen.

Im Anschluss erstellt die Botschaft eine kurze Stellungnahme, die mögliche Auffälligkeiten und Hinweise enthält.

Für die alternative Glaubhaftmachung fallen keine Kosten an.

In beiden Fällen entscheidet am Ende die bearbeitende Behörde auf Grundlage der durch die Botschaft übermittelten Informationen, ob von der Echtheit und Richtigkeit der Unterlagen auszugehen ist.

Wir als deutsche Behörde würden gerne eine alternative Glaubhaftmachung durchführen. Wie geht das?

Für die alternative Glaubhaftmachung sollten Sie sich zunächst vollständige Unterlagen vorlegen lassen. Welche Unterlagen Sie für welchen Fall brauchen, finden Sie weiter unten. Des Weiteren sollten Sie die Antragstellenden zu den Umständen bspw. der Eheschließung befragen. Bei Eheschließungen sind insbesondere Fragen nach Vorehen, Mehrehen sowie Telefonehen und auch der Angehörigkeit der Volksgruppe der Rohingya wichtig.

Falls Sie Fragen zu bangladeschischen Urkunden haben oder eine Voreinschätzung der Unterlagen wünschen können Sie uns gerne über das Kontaktformular auf unserer Webseite kontaktieren. Bitte senden Sie uns keine Originale zu, sondern senden Sie Dokumente lediglich als pdf. per Mail.

Beachten Sie bitte auch, dass wir lediglich Aussagen zu Auffälligkeiten der Unterlagen machen können, Sie als entscheidende Behörde müssen die Antragstellenden entsprechend interviewen, um ein endgültiges Bild zu erhalten.

Wir als deutsche Behörde würden gerne eine Urkundenüberprüfung durchführen. Wie geht das?

Sie können in diesen Fällen ein Amtshilfeersuchen an die Botschaft richten. Bitte beachten Sie, dass Anfragen von Privatpersonen nicht bearbeitet werden können.

Achtung! Das Urkundenüberprüfungsverfahren erfolgt digital! Bitte senden Sie uns keine Originale zu.

Bitte übersenden Sie uns über das Kontaktformular auf unserer Webseite folgende Unterlagen:

  • Farbscans, der Ihnen vorliegenden Originale in möglichst hoher Auflösung

  • ein konkretes Prüfungsanliegen und ggf. rechtliche Fragen im Einzelfall.

  • eine Kostenübernahmeerklärung

Welche Originalunterlagen Sie für welchen Fall brauchen, finden Sie weiter unten.

Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung.

Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie das Ergebnis sowie den Kostenbescheid per Mail. Unsere Stellungnahme sowie Sticker, die Sie auf den Originalunterlagen anbringen müssen, erhalten Sie zusätzlich per Post. Geben Sie deshalb bitte eine Postadresse an.

Welche Unterlagen werden für die Überprüfung einer Eheschließung benötigt?

  • Passkopien der Eheschließenden
  • Fotos der Eheschießenden incl. Fotos von der Eheschließung
  • Wegskizzen (mehr Informationen dazu unten)
  • Geburtsurkunden der Eheschließenden (aktuelle Fassung mit QR-Code)
  • Eheurkunden:
    • muslimische Ehen: Nika Nama in Bangla und in Englisch im Original (= Registerauszüge)
    • hinduistische Ehen: Bescheinigung des Hindu-Tempels bzw. des Hindu-Geistlichen über die nach den entsprechenden Riten erfolgte Heirat sowie Eheurkunde des hinduistischen Standesbeamten
    • christliche Ehen: Heiratsurkunde des Priesters, der die Eheschließung vorgenommen hat bzw. der Kirche, in der die Ehe geschlossen wurde sowie Eheurkunde des christlichen Standesbeamten
    • buddhistische Ehen: Zertifikat des eheschließenden buddhistischen Mönchs, sowie Affidavit der Eheschließenden zur Eheschließung
    • Ehen, die nach dem Special Marriage Register geschlossen wurden: Eheurkunde des Sonderstandesbeamten („Special Registrar“)
  • Bei Vorehen:
    • Eheurkunden wie oben zu allen Vorehen
    • falls zutreffend: Sterbeurkunden der vorherigen Ehegatten
    • falls zutreffend: Scheidungsunterlagen
      • muslimische Ehen: Scheidungsurkunde, Scheidungsbestätigung (Divorce Notice) sowie Eingangsbestätigung der Scheidungsbestätigung bei der zuständigen Behörde
      • christliche Ehen: Scheidungsurkunde
      • Ehen, die nach dem Special Marriages Act geschlossen wurden: Scheidungsurkunde

Welche Unterlagen werden für die Überprüfung bei einer geplanten Eheschließung in Deutschland benötigt?

  • Passkopie des: der Antragstellenden
  • Fotos des:der Antragstellenden
  • Wegskizzen (mehr Informationen dazu unten)
  • Geburtsurkunde des:der Antragstellenden (aktuelle Fassung mit QR-Code)
  • Ledigkeitsbescheinigung / Personenstandsbescheinigung des: der Antragstellenden
  • bei Vorehen: s.o.

Welche Unterlagen werden für die Überprüfung der Elternschaft benötigt?

  • Passkopien der Kinder und Eltern
  • Fotos der Eltern und Kinder incl. Fotos von der Eheschließung der Eltern
  • Wegskizzen (mehr Informationen dazu unten)
  • Geburtsurkunden der Eltern und Kinder (aktuelle Fassung mit QR-Code)
  • Eheurkunden der Eltern s.o.
  • Bei Vorehen der Eltern s.o.

Welche Unterlagen werden für die Überprüfung der Identität benötigt?

  • Passkopie des: der Antragstellenden
  • Fotos des:der Antragstellenden
  • Wegskizzen (mehr Informationen dazu unten)
  • Geburtsurkunde des:der Antragstellenden (aktuelle Fassung mit QR-Code)

Wie erstellt man die Wegskizzen und welche Wegskizzen werden benötigt?

Um die Bearbeitung zu vereinfachen, sollen den Unterlagen detaillierte Wegskizzen zur Heimatadresse („permanent address“), zur derzeitigen Anschrift („present address“), Telefonnummer sowie Fotos der Urkundeninhaber beigefügt werden. Auch sollten Adressen zu den jeweiligen Ausstellungsbehörden der Urkunden beigebracht werden. Aus der Wegskizze sollen der Name (ggf. auch Spitzname) und die Adresse des Betroffenen deutlich vermerkt sein.

Die Wegskizzen sollten nicht nur Screenshots von Google Maps sein, sondern genaue Wegbeschreibungen enthalten.

Bitte geben Sie auch alle Adressen in folgendem Format an:

  • House Name/ No.:

  • Village Name / Road Name/No.:

  • Ward:

  • P.O.:

  • P.S.:

  • District and Post Code

Wie viel Geld kostet eine Urkundenüberprüfung?

Für die Überprüfung wurde eine Fallpauschale von 28.000 BDT (Achtung: ab 01.05.2026 (Eingang bei der Botschaft) 35.000 BDT) vereinbart. Auch für Nachüberprüfungen ist die volle Kostenpauschale zu entrichten. Ein genauer Betrag in Euro kann nicht angegeben werden, da der Wechselkurs sich häufig ändert. Am besten lassen Sie einen etwas höheren Betrag als den aktuellen Wechselkurs Euro / Taka hinterlegen.

Wie übersendet man die Original-Unterlagen an die Deutsche Botschaft?

Bitte übersenden Sie keine Originalunterlagen an uns. Das Urkundenüberprüfungsverfahren ist digitalisiert. Bitte senden Sie die Unterlagen nur digital über das Kontaktformular zu.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit für die Überprüfung beträgt nach Eingang bei der Botschaft ca. ½ Jahr. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung von uns.

Rückfragen: Die Botschaft ist per E-Mail für Sie erreichbar, bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen ab. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft dem islamischen Wochenende folgt und daher an Freitagen und Samstagen geschlossen ist.

Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

nach oben