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Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net
Hat mein Kind mit der Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen? Welche Voraussetzungen muss ich für eine Einbürgerung erfüllen? Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit auch verlieren? Gibt es eine doppelte Staatsangehörigkeit?
Zuständigkeiten
Deutsche Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenden sich mit Fragen zur Staatsangehörigkeit bitte an die für ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde.
Deutsche Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bangladesch haben, können sich an die für ihren Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden, der Deutschen Botschaft Dhaka.
Erwerb durch Abstammung
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Abstammung erworben
vom deutschen Vater
- eheliche Kinder bei Geburt ab 01.01.1914
- nichteheliche Kinder bei Geburt ab 01.07.1993
von der deutschen Mutter
- nichteheliche Kinder bei Geburt ab 01.01.1914
- eheliche Kinder bei Geburt ab 01.01.1964 bis 31.12.1974 (wenn Kind sonst staatenlos) seit 01.01.1975
Einbürgerung für Kinder deutscher Eltern, die nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben
Für folgende Personengruppen besteht die Möglichkeit einer Einbürgerung gemäß §14 Staatsangehörigkeitsgesetz:
- unehelich geborene Kinder deutscher Väter, welche vor dem 01.07.1993 geboren wurden.
- ehelich geborene Kinder deutscher Mütter, welche vor dem 01.01.1975 geboren wurden.
Sollten Sie zu einer dieser beiden Gruppen gehören und in Bangladesch leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung bei der Deutschen Botschaft Dhaka stellen. Diese sendet den Antrag dann zur weiteren Bearbeitung an das Bundesverwaltungsamt in Köln. Allerdings müssen für die Einbürgerung enge Voraussetzungen erfüllt werden. Bitte beachten Sie vor der Antragstellung daher genau die Hinweise zu Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen und Gebühren in den Merkblättern des Bundesverwaltungsamts.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamtes.