Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Informationen bezüglich Ledigkeitsbescheinigungen undAuszüge aus dem Geburtsregister

Artikel

1. Die Botschaft überprüft grundsätzlich nur Originalurkunden. Neben dem Original der Urkunden bittet die Botschaft zusätzlich um Vorlage je eine Kopie. Die Botschaft bittet um Verständnis.

2. Der Auszug aus dem Geburtsregister und die Ledigkeitsbescheinigung müssen von den zuständigen lokalen Behörden ausgestellt sein, z.B. Chairman of the Union Parishad or Pourashava, Ward Commissioner, Municipal Committee oder Municipal Corporation.

Des Weiteren müssen die Urkunden auf dem offiziellen Briefpapier, welches normalerweise von dieser Behörde benutzt wird, ausgestellt sein. Siegel, Name und Stempel, die den Namen der ausstellenden Behörde tragen, müssen klar lesbar sein.

Der Auszug aus dem Geburtsregister kann nur durch die lokalen Behörden des Geburtsortes ausgestellt werden. Das Datum der Registrierung, Ausgabe, Seite und Seriennummer des Geburtsregisters müssen in dem Auszug vermerkt sein.

Die Ledigkeitsbescheinigung muss durch die lokale Behörde des Geburtsortes oder des letzten Wohnsitzes des Antragstellers in Bangladesch ausgestellt werden.

Spezielles gestempeltes Papier (Affidavit Paper) wird nicht von den lokalen Behörden benutzt und wird von der Botschaft nicht akzeptiert.

3. Die Inhalte des Auszugs aus dem Geburtsregister und der Ledigkeitsbescheinigung müssen durch das zuständige lokale Gericht (Judicial Magistrates, Thana Magistrate) in einer getrennten Erklärung bestätigt werden. Siegel und Stempel, die den Namen tragen, müssen klar lesbar sein. Formulierungen wie „attested“ oder „countersigned“ sind kein ausreichender Beweis für die Bestätigung des Inhalts. (Auch in diesem Fall muss der Name des ausführenden Magistrats neben Unterschrift, Siegel und Bezugsnummer oder Berichtsnummer aufgeführt sein).

4. Die Botschaft setzt Ihr Verständnis voraus, dass die Authentizität der eingereichten Urkunden überprüft wird. Diese Überprüfung verursacht Kosten in Höhe von 28.000,- Taka (ca. 265,- €).

Diese sind bei der um Amtshilfe ersuchenden Behörde zu hinterlegen. Eine Überprüfung kann erst eingeleitet werden, nachdem der Botschaft eine Kostenübernahmeerklärung der Behörde vorliegt. Die Überprüfung nimmt in der Regel 6 – 8 Wochen in Anspruch, die Bearbeitungsdauer kann jedoch – abhängig vom Einzelfall – abweichen.

5. Eine Bescheinigung des örtlichen deutschen Standesamtes mit Angabe der Personendaten der Verlobten ist ebenfalls notwendig für die Überprüfung.

6. Nach Abschluss der Überprüfung werden die Urkunden mit einer Stellungnahme (kein Legalisationsvermerk!) zur Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit direkt an die ersuchende Behörde übersandt.

nach oben