Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Deutsche Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net
Hat mein Kind mit der Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen? Welche Voraussetzungen muss ich für eine Einbürgerung erfüllen? Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit auch verlieren? Gibt es eine doppelte Staatsangehörigkeit?
Zuständigkeiten
Deutsche Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenden sich mit Fragen zur Staatsangehörigkeit bitte an die für ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde.
Deutsche Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bangladesch haben, können sich an die für ihren Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung, die Deutschen Botschaft Dhaka, wenden.
Erwerb durch Abstammung
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Abstammung erworben.
deutscher Vater:
- eheliche Kinder bei Geburt ab 01.01.1914
- nichteheliche Kinder bei Geburt ab 01.07.1993
deutsche Mutter
- nichteheliche Kinder bei Geburt ab 01.01.1914
- eheliche Kinder bei Geburt seit 01.01.1975[1]
Weitere Informationen zu Einbürgerungen und anderen staatsangehörigkeitsrechtlichen Belangen finden sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes.
[1] ab 01.01.1964 bis 31.12.1974 (wenn Kind sonst staatenlos)