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Nachbeurkundung einer Eheschließung, einer Geburt oder eines Sterbefalls im Ausland

14.04.2025 - Artikel

Sofern Sie eine Eheschließung, eine Geburt oder einen Sterbefall im Ausland in Deutschland nachbeurkunden lassen wollen, um somit auch eine deutsche Ehe-, Geburts bzw. Sterbeurkunde zu erhalten, so füllen Sie bitte den entsprechenden nachstehenden Antrag aus.

Lassen Sie Ihre Unterschrift(en) anschließend bei der Botschaft beglaubigen. Danach muss der Antrag an das zuständige Standesamt übersandt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Standesämter verschiedene Unterlagen verlangen, um die u.g. Personenstands- und Namensänderungen zu beurkunden. Es empfiehlt sich daher, vor Versand des jeweiligen Antrages nach Deutschland die Internetauftritte der Behörden durchzusehen und ggf. Kontakt mit selbigen aufzunehmen bezüglich einzureichender Dokumente, um das Verfahren zu beschleunigen.

Anträge für Geburten- und Eheregister

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