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Nachbeurkundung einer Eheschließung, einer Geburt oder eines Sterbefalls im Ausland

09.07.2025 - Artikel

Sofern Sie eine Eheschließung, eine Geburt oder einen Sterbefall im Ausland in Deutschland nachbeurkunden lassen wollen, um somit auch eine deutsche Ehe-, Geburts- bzw. Sterbeurkunde zu erhalten, so füllen Sie bitte den entsprechenden nachstehenden Antrag aus.

Die Botschaft unterstützt gerne bei der Antragsstellung, die abschließende Bearbeitung der Anträge erfolgt im zuständigen Standesamt in Deutschland. Es empfiehlt sich deshalb vor Antragsstellung die Internetauftritte der zuständigen Behörden durchzusehen und ggf. Kontakt mit selbigen aufzunehmen. Über die vorzulegenden Unterlagen entscheidet abschließend das zuständige Standesamt,

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Nachbeurkundung einer Geburt oder einer Eheschließung eine Namenserklärung erforderlich sein kann. Weitere Informationen zu Namenserklärungen finden Sie hier.

Anträge für Geburten- und Eheregister

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