Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Beurkundungen, Beglaubigungen, Bescheinigungen

Foto eines Stempels, © colourbox
Beurkundungen
Bei Rechtsgeschäften mit weitreichenden Folgen (z.B. Vaterschaftsanerkennung, Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder Europäischen Nachlasszeugnisses) ist nach deutschem Recht anstelle der einfachen Unterschriftsbeglaubigung die strengere Form einer Beurkundung vorgeschrieben
Bitte nehmen Sie zur Vorbereitung der Urkunde und Terminabsprache per Mail mit der deutschen Botschaft Kontakt auf.
Bitte beachten Sie, dass nicht immer für jede Beurkundung eine berechtigte Person in der Botschaft zur Verfügung steht, so dass manche Beurkundungen, dann nicht in Dhaka durchgeführt werden können.
Beglaubigung von Unterschriften
Die deutschen Auslandsvertretungen können Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen, d.h. die Identität des Unterzeichners und die Echtheit seiner Unterschrift auf einem Dokument bestätigen. Dafür sind die persönliche Vorsprache und Vorlage eines Lichtbildausweises (z.B. Reisepass) erforderlich. Die Unterschrift muss vor dem Konsularbeamten vollzogen oder anerkannt werden.
Die Gebühr beläuft sich auf 56,43 Euro, in namensrechtlichen Angelegenheiten 79,57 Euro.
Bitte beachten Sie:
nach einer Änderung des Geldwäschegesetzes sind die deutschen Vertretungen nicht mehr berechtigt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditkartenanträgen und vergleichbaren Fällen vorzunehmen.
Bitte wenden Sie sich wegen des weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt bzw. zur Identitätsprüfung an die deutsche Auslandsvertretung verwiesen hat.
Beglaubigung von Fotokopien
Die deutschen Auslandsvertretungen können die Übereinstimmung von Fotokopien mit dem Original/ beglaubigter Kopie eines Dokuments bestätigen, wenn dies zur Vorlage bei einer deutschen Stelle notwendig ist. Die inhaltliche Echtheit des Dokuments wird nicht überprüft.
Die Gebühr für die Kopiebeglaubigung beträgt 23,22 Euro.
Diese Gebühr beinhaltet das Kopieren der Originale, Vorbereiten der Unterlagen und Beglaubigungsvermerk und ist unabhängig von der Seitenzahl der einzelnen Urkunde und von der Sprache (lateinisches oder nicht-lateinisches Alphabet).
Bescheinigungen
Die Vertretungen können nur Bescheinigungen ausstellen über Sachverhalte, die ihnen amtlich bekannt sind. Die Gebühr hängt davon ab, ob sie auf einem Formular oder anhand einer Vorlage vorgenommen wird (34,07 EURO) oder ob zusätzlich zur Bescheinigung ein Text erstellt werden muss (70,33 EURO).
Lebensbescheinigungen
Die deutschen Auslandsvertretungen können Lebensbescheinigungen ausstellen. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache des Betroffenen bei der Konsularabteilung notwendig. Bitte bringen Sie neben dem Formular Ihren Pass oder einen anderen Lichtbildausweis mit. Die Bestätigung einer Lebensbescheinigung für die gesetzliche Rente oder Pension ist gebührenfrei; in allen anderen Fällen beträgt die Gebühr 34,07 EUR.